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    Fachanwalt für Auslieferungsrecht

    “…Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst das gesamte Spektrum aller Straftaten im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten, die sich gegen staatliche Regeln richten, die das Wirtschaftsleben organisieren und schützen.” TIEDEMANN, 1985, S. 20.

    Ihr Experte für Auslieferungsrecht

    Wir besitzen ein breites Netzwerk von Partnern, die sich auf das internationale Strafrecht spezialisiert haben und in Europa, den Vereinigten Staaten sowie Lateinamerika tätig sind.

    Der Begriff der Auslieferung bezieht sich auf das Verfahren, mit dem im Rahmen der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit, ein Staat bei einem anderen Staat die Festsetzung und die Überstellung einer Person beantragt, welcher eine oder mehrere Straftaten vorgeworfen werden.

    Der Grund für einen solchen Auslieferungsantrag besteht häufig darin, dass der beantragende Staat, die festgesetzte Person auf seinem Staatsgebiet einem strafrechtlichen Verfahren zu unterziehen beabsichtigt oder dass gegen die festgesetzte Person dort strafrechtliche Sanktionen vollzogen werden sollen.

    In der Europäischen Union wurde das herkömmliche Verfahren der Auslieferung mittlerweile durch den sog. Europäischen Haftbefehl vereinfacht.

    Unsere Kanzlei vertritt erfolgreich seit vielen Jahren deutschsprachige Mandanten sowohl im herkömmlichen Auslieferungsverfahren als auch beim Verfahren des Europäischen Haftbefehls. Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Betreuung und Strafverteidigung an, bei der wir uns stets mit Sachverstand und Leidenschaft um die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten kümmern.

    Wann immer ein Ermittlungsverfahren Ländergrenzen überschreitet, braucht es für eine erfolgreiche Verteidigung auch starke Partner vor Ort. Als erfahrene Strafverteidiger, die sich auf das internationale Strafrecht spezialisiert haben, verfügen wir hierzu über ein breites Netzwerk von kompetenten Strafrechtsexperten in zahlreichen Ländern, u.a. in Europa (z.B. Deutschland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Italien, Großbritannien, Polen), Lateinamerika (z.B. Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Chile, Mexiko, Peru, Dominikanische Republik, Venezuela) und in den USA.

    Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht

    Spezialisierung auf internationales Strafrecht